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Aljoscha Moser

FlowBank Konkurs – alles was Kunden jetzt wissen müssen

Aktualisiert: 26. Juni

Die FINMA schickt die FlowBank in den Konkurs und lässt damit viele Fragen offen. Was bedeutet der Konkurs für dich als Kunde, was musst du jetzt tun und wie geht es weiter? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den FlowBank Konkurs.

Flow Bank Konkurs: Alle Fragen und Antworten
Flowbank-Konkurs

Alles Wichtige zum FlowBank Konkurs auf einen Blick

  • Konkursankündigung: Die FINMA hat am 13. Juni 2024 den Konkurs über die FlowBank SA eröffnet, weil die Bank nicht mehr über genügend Eigenmittel verfügt und überschuldet ist.

  • Verlauf des Verfahrens: Die Anwaltskanzlei Walder Wyss AG in Genf wurde als Konkursliquidatorin bestellt und wird alle Gläubiger kontaktieren und eine Liste der Forderungen erstellen.

  • Kundenmassnahmen: Kunden müssen ihre Forderungen nicht anmelden, wenn ihre Guthaben aus den Bankbüchern ersichtlich sind. Andere Forderungen müssen schriftlich gemeldet werden.

  • Barguthaben: Barguthaben bis CHF 100'000 werden bevorzugt behandelt und sollen schnell ausgezahlt werden. Guthaben über CHF 100'000 werden der dritten Konkursklasse zugeordnet und nur ausgezahlt, wenn genügend Vermögenswerte vorhanden sind.

  • Wertschriften: Wertschriften gehören den Kunden und werden nicht in die Konkursmasse einbezogen. Die Kunden müssen mitteilen, zu welcher Bank die Wertschriften transferiert werden sollen.

  • Kryptoanlagen: Die Behandlung von Kryptoanlagen hängt vom jeweiligen Produkt ab. Depotwerte werden übertragen, während andere Anlagen in die Konkursmasse fallen könnten.

  • Empfehlungen: Die Plattform "Become Wealthy" empfiehlt Swissquote als alternative Online-Bank. Mit dem Gutscheincode MKT_BECOMEWEALTHY erhält man bei Kontoeröffnung einen Trading Credit von CHF 200.

  • Kontakt: Fragen zum Konkursverfahren können an die Anwaltskanzlei Walder Wyss AG per E-Mail unter project-liquidateurfb@walderwyss.com gerichtet werden.


Was ist mit FlowBank passiert?

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat per 13. Juni 2024 den Konkurs über die FlowBank SA eröffnet. Diese Massnahme wurde aus Sicht der FINMA nötig, weil die Bank nicht mehr über genügend Eigenmittel verfügt und somit die Besorgnis besteht, dass die Bank überschuldet ist. Die FINMA hatte bereits im Oktober 2021 ein Verfahren gegen die FlowBank eröffnet, weil Aufsichtspflichten verletzt wurden. Im Oktober 2022 wurden umfassende Massnahmen angeordnet, welchen die FlowBank jedoch nicht nachgekommen ist. Die FINMA hat nun festgestellt, dass die finanzielle Situation der FlowBank weitaus schlechter ist, als diese es der FINMA zuvor gemeldet hatte. Aus diesem Grund hat die FINMA nun zum Schutz der Kunden eingegriffen.

Nachfolgend erfährst du, welche Konsequenzen das für dich als Kunde der FlowBank hat und ob du deine Guthaben und Vermögenswerte wieder zurückerhältst.


Was geschieht jetzt?

Ab sofort sind keine Transaktionen mehr möglich. Die Konkursliquidatorin – dabei handelt es sich um die Anwaltskanzlei Walder Wyss AG, Zweigniederlassung Genf – kontaktiert nun alle Gläubiger und stellt eine Liste der Forderungen auf. Parallel dazu werden die Vermögenswerte der Bank verwertet, um die Gläubiger auszahlen zu können.

Die Gläubiger müssen ihre Forderungen anmelden, indem sie die Höhe und den Grund ihrer Forderungen schriftlich mitteilen. Für Kundinnen und Kunden, deren Guthaben aus den Bankbüchern ersichtlich sind, gilt diese Anmeldung automatisch als erfolgt. Als Kunde der FlowBank musst du somit also vorerst nicht tätig werden. Wenn du anderweitige Forderungen gegenüber der FlowBank hast, musst du deine Forderung bei der Konkursliquidatorin anmelden.


Wie bekomme ich mein Geld und meine Wertschriften wieder?

Was geschieht mit meinen Barguthaben?

Barguthaben bis zu einem Betrag von 100'000 Schweizer Franken werden bevorzugt behandelt und sollen schnellstmöglich ausgezahlt werden. Die Konkursliquidatorin kontaktiert in Kürze sämtliche Kunden, um in Erfahrung zu bringen, auf welches Konto der Betrag überwiesen werden soll. Diese Gelder werden aus den noch verfügbaren Vermögenswerten der FlowBank bezahlt. Nach den aktuellen Informationen muss nicht auf die Einlagensicherung zurückgegriffen werden.

Schweizer Einlagesicherung: Grafik zeigt die Sicherung von Bankeinlagen bis CHF 100'000 mit einem pinken Balken und einem geschlossenen Schloss. Der darüber liegende graue Bereich mit offenem Schloss zeigt die ungesicherte Einlage
Schweizer Einlagensicherung | Source: Become Wealthy

Barguthaben über 100.000 Schweizer Franken werden nicht privilegiert behandelt. Diese Guthaben werden der dritten Konkursklasse zugeordnet und nach Erstellung des sog. Kollokationsplans je nach verfügbaren Vermögenswerten teilweise oder vollständig ausgezahlt. Barguthaben von über CHF 100'000 bekommst du somit also nur zurück, wenn noch genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um alle Gläubiger zu bedienen. Die Einlagensicherung greift nicht, da nur Guthaben bis CHF 100'000 geschützt sind.


Was geschieht mit meinen Wertschriften?

Wertschriften fallen nicht in die Konkursmasse, sie gehören dir und nicht der FlowBank. Die Wertschriften werden an die jeweiligen Eigentümer zurückübertragen. Die Konkursliquidatorin wird dich kontaktieren, um in Erfahrung zu bringen, zu welcher Bank deine Wertschriften transferiert werden sollen. Da die FlowBank 22'000 Kunden hat, kann die Übertragung mehrere Wochen dauern.


Was geschieht mit Kryptoanlagen?

Wenn du bei der FlowBank Kryptoanlagen gehalten hast, kommt es auf das jeweilige Produkt an. Wenn es sich um Depotwerte handelt, die wie Wertschriften abgesondert und übertragen werden können, werden die Anlagen zu einer anderen Bank übertragen. Wenn die Anlage hingegen als Forderung gegenüber der FlowBank betrachtet werden muss, fällt die Forderung in die Konkursmasse und es kann sein, dass sie gar nicht oder nur anteilsmässig bedient werden kann. Die Liquidatorin muss dies im Einzelfall entscheiden. Daher ist auch hier mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.


Was muss ich nun tun?

Wenn du Kunde der FlowBank bist, musst du vorerst nichts unternehmen. Die als Konkursliquidatorin beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Walder Wyss wird dich kontaktieren und dich über den weiteren Ablauf informieren. Es wurde angekündigt, dass Barguthaben bis CHF 100'000 rasch zurückerstattet werden sollen. Wenn du Barguthaben von über CHF 100'000 bei der FlowBank gehalten hast, musst du dich gedulden und hoffen, dass deine Forderung nach der Verwertung aller Vermögenswerte der FlowBank vollumfänglich oder zumindest teilweise gedeckt werden kann.

Die Übertragung der Wertschriften zu einer anderen Depotbank wird wohl einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Konkursliquidatorin wird dich über den weiteren Ablauf informieren. Du wirst der Konkursliquidatorin mitteilen müssen, zu welcher Bank deine Wertschriften übertragen werden sollen. Du kannst dir also bereits jetzt Gedanken machen, wohin deine Wertschriften transferiert werden sollen.


Welche Bank kann Become Wealthy empfehlen?

Falls du wieder auf eine Online-Bank setzen willst, können wir dir Swissquote empfehlen. Swissquote ist der Markführer im Online-Banking. Gross geworden ist Swissquote als Online-Broker, mit welchem du die ganze Produktpalette an Finanzprodukten, wie Aktien, ETFs, Fonds, Derivate, Optionen, Futures und Kryptowährungen per App oder am Computer handeln kannst. Swissquote hat sich über die Jahre zu einer vollwertigen Bank entwickelt und bietet neben dem Trading auch traditionelle Bankdienstleistungen, wie Hypotkehken, automatisierte Vermögensverwaltung, Säule 3a sowie ein Konto mit Debitkarte und den gängigen Zahlungsmöglichkeiten (Apple Pay, Samsung Pay, Google Pay, Twint, eBill). Die Bereiche Traden, Investieren und Banking werden von Swissquote somit vollumfänglich abgedeckt.

Mehr informationen zu Swissquote findest du in unserem Swissquote Review. Mit dem Swissquote Gutscheincode MKT_BECOMEWEALTHY erhältst du bei Kontoeröffnung bis Ende Juli zudem einen Trading Credit in Höhe von CHF 200, mit welchem du deine ersten Käufe tätigen kannst.


Wen muss ich bei Fragen kontaktieren?

Fragen zum Ablauf des Konkursverfahrens können an die Anwaltskanzlei Walder Wyss AG gerichtet werden. Sie ist per E-Mail unter project-liquidateurfb@walderwyss.com erreichbar.


 

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