Sachdividenden in der Schweiz
- Aljoscha Moser

- vor 6 Tagen
- 6 Min. Lesezeit
Eine Sachdividende, auch Naturaldividende genannt, ist eine Dividende, die Aktionäre nicht in Geld, sondern in Form eines Sachwerts oder geldwerten Vorteils erhalten. Das kann zum Beispiel ein Produkt, ein Gutschein, ein Rabatt, ein kostenloser Eintritt oder eine Vergünstigung sein. Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen einer echten Sachdividende im rechtlichen Sinn und einem freiwilligen Aktionärsvorteil. Nicht jedes Geschenk an der Generalversammlung ist automatisch eine Dividende.

Was ist eine Sachdividende?
Eine Sachdividende, häufig auch Naturaldividende genannt, ist eine Dividende, die nicht in Geld, sondern in Form eines Sachwerts, einer Dienstleistung, eines Gutscheins, eines Produkts oder eines anderen geldwerten Vorteils ausgeschüttet wird. Während die klassische Bardividende direkt auf das Konto überwiesen wird, erhält der Aktionär bei einer Sachdividende einen Vorteil in anderer Form. Typische Beispiele sind Produkte des Unternehmens, Gutscheine, Rabatte, kostenlose Eintritte, Spezialangebote, Verpflegung an der Generalversammlung oder Aktionärsgeschenke.
Unterschied zwischen Bardividende und Naturaldividende
Die Bardividende ist die klassische Form der Gewinnausschüttung. Eine Aktiengesellschaft beschliesst an der Generalversammlung, einen bestimmten Betrag pro Aktie auszuschütten. Wer zum relevanten Zeitpunkt Aktionär ist, erhält diesen Betrag in Geld. Bei einer Naturaldividende erhält der Aktionär keinen Geldbetrag, sondern einen Sachwert oder einen geldwerten Vorteil. Das kann ein Produkt des Unternehmens sein, ein Konsumationsgutschein oder ein kostenloses Bahn- oder Bergbahnticket.
Ein Gutschein für ein Hotel, eine Bergbahn oder ein Restaurant ist nur dann wertvoll, wenn der Aktionär ihn auch einlösen möchte. Ein Aktionär aus der Region kann davon stark profitieren, während ein Aktionär aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland womöglich keinen praktischen Nutzen hat. Genau deshalb sollte man Sachdividenden nicht mit einer normalen Dividendenrendite gleichsetzen.
Sachdividende im engeren und weiteren Sinn
Bei der Sachdividende lohnt sich eine begriffliche Unterscheidung. Im engeren aktienrechtlichen Sinn handelt es sich um eine echte Dividende, die aus ausschüttbarem Gewinn oder Reserven geleistet wird, jedoch nicht in Geld, sondern in Sachwerten. In diesem Fall muss die Gesellschaft den Wert der Sachleistung bestimmen, die Ausschüttung korrekt beschliessen und die aktienrechtlichen Vorgaben beachten. Im weiteren Sinn werden aber auch viele Aktionärsvorteile als Naturaldividenden bezeichnet, obwohl sie eher Geschenke, Marketingmassnahmen oder Vorteile im Rahmen der Generalversammlung sind. Dazu gehören etwa Apéros, Mittagessen, kleine Präsente, Degustationen oder Reisevergünstigungen für GV-Teilnehmende. Solche Vorteile sind oft nicht der Hauptgrund, eine Aktie zu kaufen, können aber für gewisse Anleger ein sympathischer Zusatznutzen sein. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil eine echte Sachdividende rechtlich und steuerlich anders zu beurteilen sein kann als eine blosse Aufmerksamkeit anlässlich einer Generalversammlung.
Rechtliche Grundlage in der Schweiz
Für Dividenden Schweizer Aktiengesellschaften gelten die Regeln des Schweizer Obligationenrechts. Dividenden dürfen grundsätzlich nur ausgeschüttet werden, wenn ausschüttbare Mittel vorhanden sind. Auch eine Sachdividende darf also nicht beliebig verteilt werden. Die Gesellschaft muss prüfen, ob genügend ausschüttbare Mittel vorhanden sind. Zudem braucht es einen korrekten Beschluss der Generalversammlung, sofern es sich um eine echte Dividende handelt. Bei einer Sachdividende muss der Beschluss klar festhalten, welche Sachwerte ausgeschüttet werden und welchen Umfang die Ausschüttung hat.
Gleichbehandlung der Aktionäre
Ein zentrales aktienrechtliches Prinzip ist die Gleichbehandlung der Aktionäre. Aktionäre mit gleicher Beteiligung und gleichen Rechten sollen grundsätzlich gleich behandelt werden. Bei einer Bardividende ist das einfach: Jeder Aktionär erhält denselben Betrag pro Aktie. Bei Sachdividenden ist die Gleichbehandlung anspruchsvoller. Wenn ein Unternehmen beispielsweise jedem Aktionär ein identisches Produkt oder denselben Gutschein gibt, ist die formale Gleichbehandlung meist einfacher zu begründen. Schwieriger wird es, wenn nur anwesende Aktionäre an der Generalversammlung einen Vorteil erhalten oder wenn der Vorteil regional begrenzt ist. In der Praxis sind viele Naturaldividenden deshalb nicht als eigentliche Gewinnausschüttung ausgestaltet, sondern als Rahmenprogramm, Aktionärsgeschenk oder Teilnahmevorteil an der Generalversammlung. Naturaldividenden erhalten oft nur Aktionäre, die aktiv an der Generalversammlung teilnehmen; zudem ist oft ein Eintrag ins Aktienregister nötig.
Warum Unternehmen Sachdividenden ausschütten
Für Unternehmen können Sachdividenden mehrere Zwecke erfüllen. Erstens stärken sie die Beziehung zu den Aktionären. Wer als Aktionär ein Produkt des Unternehmens erhält, einen Betrieb besucht oder an einer GV bewirtet wird, erlebt das Unternehmen direkter als bei einer blossen Dividendengutschrift aufs Konto. Zudem können Sachdividenden als Marketinginstrument wirken. Ein Lebensmittelhersteller, eine Brauerei, eine Bergbahn, ein Hotel, ein Medienhaus oder ein Detailhändler kann den Aktionären die eigenen Produkte und Dienstleistungen näherbringen. Die Naturaldividende ist dann nicht nur eine Belohnung, sondern auch ein Mittel zur Kundenbindung. Naturaldividenden können die Teilnahmebereitschaft an der Generalversammlung fördern. Gerade kleinere oder regional verankerte Gesellschaften möchten ihre Aktionäre nicht nur als Kapitalgeber, sondern auch als Botschafter, Kunden oder lokale Unterstützer gewinnen. Ein Apéro, ein Mittagessen, ein Gutschein oder ein Aktionärsausflug kann dazu beitragen, die Bindung an das Unternehmen zu stärken.
Beispiele für Naturaldividenden in der Schweiz
In der Schweiz sind Naturaldividenden besonders bei regionalen Unternehmen, Bergbahnen, Verkehrsunternehmen, Brauereien, Hotels, Medienunternehmen und gewissen Industrie- oder Dienstleistungsfirmen bekannt. Häufig erhalten Aktionäre Vergünstigungen, Eintritte, Produkte, Gutscheine oder Verpflegung im Zusammenhang mit der Generalversammlung. Solche Leistungen sind aus Sicht eines Anlegers zwar angenehm, aber nicht immer finanziell entscheidend. Ein kostenloser Apéro oder ein Mittagessen kann den GV-Besuch attraktiver machen, ersetzt aber keine nachhaltige Unternehmensanalyse. Eine Aktie sollte nicht nur wegen eines Essens an der GV oder eines Geschenks gekauft werden.
Steuerliche Behandlung von Sachdividenden
Steuerlich ist entscheidend, ob es sich um einen geldwerten Ertrag aus einer Beteiligung handelt. Dividenden unterliegen in der Schweiz der Einkommenssteuer bzw. der Gewinnsteuer. Bei Schweizer Dividenden fällt die Verrechnungssteuer von 35 Prozent an, welche vom Unternehmen an die ESTV abzuführen ist. Auch Sachdividenden können steuerlich relevant sein. Massgebend ist der Verkehrswert des erhaltenen Vorteils im Einzelfall. Wenn eine Gesellschaft ihren Aktionären anstelle von Geld einen werthaltigen Sachgegenstand oder eine übertragbare geldwerte Leistung ausschüttet, wird dies steuerlich wie eine Dividende behandelt. Diesfalls muss die Gesellschaft die Verrechnungssteuer an die ESTV abführen und der Aktionär muss die Naturaldividende in der Steuererklärung deklarieren.
Vorteile von Sachdividenden für Anleger
Sachdividenden bieten einen greifbaren Nutzen und machen die Aktionärsstellung erlebbarer. Besonders bei lokalen Unternehmen kann daraus eine stärkere emotionale Bindung entstehen. Wer beispielsweise Aktionär einer regionalen Bergbahn, Brauerei oder Bank ist, fühlt sich oft stärker mit dem Unternehmen verbunden als bei einer anonymen Beteiligung. Zudem kann eine Sachdividenden mehr Freude bereitet als eine kleine Gelddividende. Ein gemeinsames Essen an der GV, ein Produktpaket oder ein Gutschein kann stärker in Erinnerung bleiben als eine Bardividende von wenigen Franken.
Nachteile und Risiken von Sachdividenden
Trotz dieser Vorteile sollten Naturaldividenden nicht überschätzt werden. Der wichtigste Nachteil ist die eingeschränkte Verwendbarkeit. Geld ist flexibel, ein Gutschein oder Produkt nicht. Wer den Sachwert nicht braucht, hat wenig davon. Auch die Liquidität der Aktie ist entscheidend. Viele Unternehmen mit attraktiven Naturaldividenden sind nicht an der Börse kotiert oder nur schwer handelbar. Das kann den Kauf und Verkauf erschweren. Wer später aussteigen möchte, findet möglicherweise nicht sofort einen Käufer oder muss einen tieferen Preis akzeptieren. Schliesslich besteht das Risiko, dass die Naturaldividende geändert oder gestrichen wird. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass ein Unternehmen dauerhaft dieselben Geschenke, Gutscheine oder Vergünstigungen gewährt. Wenn sich die Geschäftslage verschlechtert oder die Kosten steigen, können solche Leistungen reduziert werden.
Für wen sind Sachdividenden interessant?
Sachdividenden sind besonders interessant für Anleger, die einen konkreten Bezug zum Unternehmen haben. Wer regelmässig eine bestimmte Bergbahn nutzt oder Kunde einer regionalen Bank ist, kann von Naturaldividenden stärker profitieren als ein rein finanziell orientierter Investor. Weniger geeignet sind Sachdividenden für Anleger, die vor allem auf Liquidität und Diversifikation achten.
Worauf Anleger vor dem Kauf achten sollten
Vor dem Kauf einer Aktie wegen einer Sachdividende sollte man mehrere Fragen prüfen:
Muss man im Aktienregister eingetragen sein?
Reicht eine Aktie?
Muss man persönlich an der Generalversammlung teilnehmen?
Gibt es eine Mindestanzahl Aktien?
Ist der Vorteil übertragbar?
Wie hoch ist der Kaufpreis der Aktie?
Wie liquide ist der Handel?
Welche Kosten fallen beim Kauf, bei der Depotführung und beim Verkauf an?
Wie stabil ist das Geschäftsmodell?
Gibt es zusätzlich eine Bardividende?
Wie hoch ist das Risiko von Kursverlusten?
Sachdividende und Aktienregister
Bei Schweizer Namenaktien ist der Eintrag ins Aktienregister meist Voraussetzung, um Aktionärsrechte wahrnehmen zu können. Das gilt insbesondere für die Teilnahme an der Generalversammlung. Da viele Naturaldividenden an die GV-Teilnahme gekoppelt sind, reicht es meist nicht, die Aktie einfach im Depot zu halten. Der Aktionär muss rechtzeitig als stimmberechtigter Aktionär im Aktienregister eingetragen sein. Das ist besonders bei börsenkotierten Titel relevant. Je nach Bank oder Broker ist der Eintrag mit Gebühren verbunden. Wer eine Aktie primär wegen einer Naturaldividende kauft, sollte deshalb vorher prüfen, ob der Broker den Eintrag ins Aktienregister ermöglicht und ob dafür Kosten anfallen. Während der Aktienregistereintrag bei Swissquote kostenlos ist, ist der Aktienregistereintrag bei Saxo gar nicht erst möglich. Bei nicht kotierten Aktien läuft die Aktionärsregistrierung oft direkt über die Gesellschaft oder über eine ausserbörsliche Handelsplattform. Auch hier sollte man die Bedingungen genau prüfen.
Fazit: Willkommener Bonus, aber kein alleiniger Grund für den Kauf einer Aktie
Sachdividenden beziehungsweise Naturaldividenden haben in der Schweiz eine besondere Tradition. Sie machen das Aktionärssein greifbarer und können gerade bei regionalen Unternehmen oder Bergbahnen einen echten Mehrwert bieten. Trotzdem sollten sie nicht überbewertet werden. Eine Naturaldividende ist nur so viel wert, wie sie dem einzelnen Aktionär tatsächlich nützt. Wer den Gutschein, das Produkt oder die Vergünstigung nicht verwendet, erzielt daraus keine echte Rendite. Eine Sachdividende kann ein schöner Bonus sein, aber sie sollte nie der alleinige Grund für den Kauf einer Aktie sein. Entscheidend bleiben Qualität des Unternehmens, Bewertung, Risiko, Liquidität, Dividendenpolitik und die persönliche Anlagestrategie.
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FAQ
Was ist eine Sachdividende?
Eine Sachdividende ist eine Dividende, die nicht in Geld, sondern in Form eines Sachwerts, Gutscheins, Produkts, Rabatts oder anderen geldwerten Vorteils ausgeschüttet wird. Sie wird deshalb auch Naturaldividende genannt.
Sind Sachdividenden steuerpflichtig?
Eine Sachdividende kann steuerlich wie eine normale Dividende behandelt werden. Massgebend der Verkehrswert des erhaltenen Vorteils. Viele sogenannte Naturaldividenden sind jedoch eher Aktionärsgeschenke, GV-Vorteile oder Marketingmassnahmen, die nicht steuerpflichtig sind.
Muss man an der Generalversammlung teilnehmen?
Viele Naturaldividenden werden nur an Aktionäre abgegeben, die persönlich an der Generalversammlung teilnehmen oder sich rechtzeitig anmelden. Es gibt aber auch Vorteile, die unabhängig von der GV gewährt werden.


