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Pensionskasse auszahlen lassen: Wann ist das in der Schweiz möglich?

Die Pensionskasse kann in der Schweiz nicht einfach aufgelöst werden. Eine Auszahlung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Doch die rechtliche Möglichkeit ist nur die erste Frage. Mindestens ebenso wichtig ist, welche Rente, welcher Versicherungsschutz und welche langfristige finanzielle Sicherheit durch den Bezug verloren gehen.


Pensionskasse Auszahlung Guide und Ratgeber


Das Wichtigste auf einen Blick

Ein Bezug des Pensionskassenkapitals ist grundsätzlich bei der Pensionierung, bei einer definitiven Ausreise aus der Schweiz, beim Wechsel in die Selbständigkeit und für selbst genutztes Wohneigentum möglich. Wenn du lediglich den Arbeitgeber wechselst, arbeitslos wirst oder vorübergehend nicht arbeitest, bleibt das Geld innerhalb der beruflichen Vorsorge. Es wird an die neue Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.

Bei der Pensionierung hast du Anspruch darauf, mindestens 25 Prozent des obligatorischen Altersguthabens als Kapital zu beziehen. Ob du mehr oder sogar das gesamte Guthaben beziehen kannst, hängt vom Reglement deiner Pensionskasse ab. Eine Auszahlung wird separat vom übrigen Einkommen besteuert. Ein Kapitalbezug schafft Flexibilität, verlagert aber das Anlage-, Inflations- und Langlebigkeitsrisiko vollständig zu dir.



Wann kann man die Pensionskasse auszahlen lassen?

Situation

Auszahlung möglich?

Wichtigste Einschränkung

Pensionierung

Ja

Umfang und Fristen hängen vom Kassenreglement ab

Definitive Ausreise ausserhalb EU/EFTA

Vollständig

Steuerfolgen im In- und Ausland prüfen

Ausreise in EU/EFTA

Teilweise

Der obligatorische Teil kann nicht bezogen werden

Aufnahme einer Selbständigkeit

Ja

Antrag innerhalb eines Jahres ab Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit

Selbst genutztes Wohneigentum

Als zweckgebundener Vorbezug

Kein Bezug für Ferienwohnung oder Renditeobjekt

Sehr geringes Guthaben

Ja

Austrittsleistung muss kleiner als der persönliche Jahresbeitrag sein

Arbeitgeberwechsel oder Arbeitslosigkeit

Nein

Übertragung an neue Pensionskasse oder Freizügigkeitseinrichtung




Was bedeutet es, die Pensionskasse auszahlen zu lassen?

Bei einer Pensionierung wird das angesparte Altersguthaben je nach gewählter Bezugsform als lebenslange Rente, einmaliges Kapital oder als Kombination aus beidem ausgerichtet.

Verlässt du eine Pensionskasse vor der Pensionierung, verbleibt das Guthaben im Vorsorgesystem und wird entweder an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers oder an eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen. Auch Arbeitslosigkeit, eine Weiterbildung oder eine Familienpause berechtigen nicht zur Barauszahlung. Das Vorsorgekapital wird in diesen Situationen auf einem Freizügigkeitskonto oder in einer Freizügigkeitspolice parkiert.



Auszahlung bei der Pensionierung

Der bekannteste Fall ist der Bezug bei der Pensionierung. Du kannst dein Altersguthaben je nach Reglement als Rente, Kapital oder Kombination beziehen. Gesetzlich garantiert ist, dass du mindestens 25 Prozent des obligatorischen BVG-Altersguthabens als Kapital verlangen kannst. Viele Pensionskassen erlauben einen höheren Anteil oder sogar die vollständige Auszahlung.


Anmeldefrist rechtzeitig prüfen

Ein Kapitalbezug muss normalerweise im Voraus bei der Pensionskasse angemeldet werden. Die Fristen sind nicht einheitlich. Bei manchen Kassen genügt eine Anmeldung wenige Monate vor der Pensionierung, andere verlangen eine deutlich frühere Entscheidung. Deshalb solltest du spätestens einige Jahre vor der geplanten Pensionierung folgende Punkte abklären:

  • Wie hoch sind das Altersguthaben und die erwartete Rente?

  • Welcher Kapitalanteil ist gemäss Reglement möglich?

  • Bis wann muss der Kapitalbezug angemeldet werden?

  • Ist die Entscheidung später noch widerrufbar?

  • Welche Hinterlassenenleistungen bietet die Rente?

  • Welche Kapitalbezugssteuer fällt an?

  • Wie soll das Geld nach der Auszahlung angelegt werden?



Rente oder Kapital: Was ist besser?

Die Rente bietet ein lebenslanges und planbares Einkommen. Du musst dich nicht darum kümmern, wie lange das Geld reicht oder wie es angelegt wird. Dafür ist die Flexibilität eingeschränkt. Beim Kapitalbezug erhältst du mehr Kontrolle. Du kannst das Geld selbst anlegen, für grössere Ausgaben verwenden oder an deine Erben weitergeben. Gleichzeitig trägst du sämtliche Risiken selbst.


Dazu gehören:

  • schlechte Anlageergebnisse

  • zu hohe Entnahmen

  • ein sehr langes Leben

  • Fehlentscheidungen oder Betrugsfälle

  • nachlassende Fähigkeit, das Vermögen im hohen Alter selbst zu verwalten


Warum die Mischform für viele sinnvoll ist

Für viele Pensionierte dürfte eine Kombination aus Rente und Kapital die robusteste Lösung sein.

Die Rente soll zusammen mit der AHV die Lebenshaltungskosten abdecken, beispielsweise Wohnen, Krankenkasse, Lebensmittel und Versicherungen. Der Kapitalanteil sorgt für Flexibilität bei Ferien, Anschaffungen, Unterstützung der Familie oder unerwarteten Ausgaben. Die Mischform verhindert zwar keine Fehlplanung. Sie reduziert aber das Risiko, dass das gesamte Vorsorgevermögen zu früh aufgebraucht wird. Ein vollständiger Kapitalbezug ist vor allem dann zu empfehlen, wenn bereits genügend lebenslange oder sehr verlässliche Einkommen vorhanden sind und ein realistischer Anlage- und Entnahmeplan besteht. Wer weder über anderes Vermögen noch über Erfahrung mit langfristiger Geldanlage verfügt, sollte zumindest einen Teil als Rente beziehen.



Kapitalbezug bei einer Teilpensionierung

Wer das Arbeitspensum schrittweise reduziert, kann auch die Altersleistungen gestaffelt beziehen. Das ermöglicht beispielsweise, zunächst einen Teil des Pensionskassenguthabens zu beziehen und den Rest bei der vollständigen Pensionierung. Die einzelnen Schritte müssen mit einer entsprechenden Reduktion der Erwerbstätigkeit und der versicherten Lohnsumme verbunden sein.



Auszahlung bei definitiver Ausreise aus der Schweiz

Wenn du die Schweiz definitiv verlässt, kannst du deine Freizügigkeitsleistung unter bestimmten Voraussetzungen beziehen. Entscheidend ist das Zielland.


Ausreise in ein Land ausserhalb der EU oder EFTA

Bei einem definitiven Wegzug in ein Land ausserhalb der EU oder EFTA kann grundsätzlich die gesamte Freizügigkeitsleistung ausbezahlt werden.


Die Vorsorgeeinrichtung verlangt dafür üblicherweise Unterlagen wie:

  • Abmeldebestätigung der Schweizer Wohngemeinde

  • Nachweis des neuen Wohnsitzes

  • Auszahlungsantrag

  • Identitätsnachweis

  • Zustimmung des Ehepartners oder eingetragenen Partners

  • teilweise zusätzliche Dokumente zum definitiven Wegzug


Ausreise in die EU oder EFTA

Bei einer Ausreise in einen EU- oder EFTA-Staat kann das obligatorische BVG-Guthaben in der Regel nicht bar bezogen werden, sofern du im neuen Land obligatorisch gegen Alter, Invalidität und Tod versichert bist. Der obligatorische Teil muss in diesem Fall auf einem Freizügigkeitskonto oder in einer Freizügigkeitspolice in der Schweiz verbleiben. Der überobligatorische Teil kann grundsätzlich ausbezahlt werden.


Steuern bei einer Auswanderung

Bei einem Bezug mit Wohnsitz im Ausland behält die Schweizer Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung eine Quellensteuer ein. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen kann die Quellensteuer später vollständig oder teilweise zurückgefordert werden. Gleichzeitig kann das neue Wohnsitzland den Bezug besteuern. Bei einer grösseren Auszahlung sollte vor dem Wegzug eine gründliche Steuerplanung vorgenommen werden.



Pensionskasse auszahlen lassen bei Selbständigkeit

Wer eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge untersteht, kann die Freizügigkeitsleistung grundsätzlich bar beziehen.

Du musst deine bisherige unselbständige Erwerbstätigkeit aufgeben und die selbständige Erwerbstätigkeit im Haupterwerb ausführen. Der Antrag kann innerhalb von 12 Monaten seit Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit gestellt werden.


Typischerweise verlangt die Vorsorgeeinrichtung:

  • Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse

  • Unterlagen zur Geschäftstätigkeit

  • Rechnungen, Verträge oder Geschäftskonzept

  • Nachweis über die Aufgabe der bisherigen Anstellung

  • Zustimmung des Ehepartners oder eingetragenen Partners



Das unterschätzte Risiko der Selbständigkeit

Pensionskassengeld kann als Startkapital hilfreich sein. Es kann Maschinen, Waren, Räumlichkeiten oder die erste Phase ohne regelmässiges Einkommen finanzieren.

Trotzdem ist der Bezug riskant. Scheitert das Vorhaben, kann nicht nur das Geschäftskapital, sondern ein erheblicher Teil der Altersvorsorge verloren gehen.

Uns sind Fälle bekannt, in denen Vorsorgekapital für eine Selbständigkeit eingesetzt wurde und die Geschäftstätigkeit später wegen einer Krankheit aufgegeben werden musste. Das investierte Kapital ging weitgehend verloren und fehlte danach in der Altersvorsorge.


Wer Pensionskassengeld in sein Unternehmen investiert, konzentriert häufig mehrere Risiken gleichzeitig:

  • Das laufende Einkommen hängt vom Unternehmen ab.

  • Das investierte Vermögen hängt vom Unternehmen ab.

  • Die Altersvorsorge hängt vom Unternehmen ab.



Auszahlung wegen eines sehr kleinen Guthabens

Eine weniger bekannte Ausnahme betrifft geringe Austrittsleistungen. Ist die Freizügigkeitsleistung kleiner als der persönliche Jahresbeitrag der versicherten Person, kann grundsätzlich eine Barauszahlung verlangt werden. Gemeint ist nicht der gesamte Beitrag zusammen mit dem Arbeitgeberanteil, sondern der von dir selbst geleistete jährliche Beitrag.

Dies betrifft häufig kurze Anstellungsverhältnisse oder sehr kleine Vorsorgeguthaben.



Vorbezug für selbst genutztes Wohneigentum

Im Rahmen der Wohneigentumsförderung kannst du Pensionskassengeld für selbst bewohntes Wohneigentum einsetzen.


Zulässige Verwendungszwecke sind insbesondere:

  • Kauf eines selbst genutzten Eigenheims

  • Bau eines selbst genutzten Eigenheims

  • Rückzahlung einer Hypothek

  • Beteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft

  • bestimmte Renovationen oder wertvermehrende Investitionen


Nicht zulässig ist der Vorbezug für eine Ferienwohnung, eine Renditeliegenschaft oder gewöhnliche Konsumausgaben. Das Wohneigentum muss deinem eigenen Bedarf dienen.


Wie viel kann bezogen werden?

Bis zum Alter von 50 Jahren kann die gesamte verfügbare Freizügigkeitsleistung eingesetzt werden. Ab Alter 50 gilt eine Begrenzung. Beziehbar ist höchstens der höhere der folgenden Beträge:

  • die Freizügigkeitsleistung, auf die du im Alter von 50 Jahren Anspruch gehabt hättest

  • die Hälfte der aktuellen Freizügigkeitsleistung


Der Mindestbetrag eines Vorbezugs beträgt grundsätzlich CHF 20’000. Ein Vorbezug kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden.


Vorbezug oder Verpfändung?

Beim Vorbezug wird das Geld tatsächlich aus der Pensionskasse genommen und als Eigenkapital eingesetzt. Das Altersguthaben und damit die erwartete Altersleistung sinken.

Bei einer Verpfändung bleibt das Geld in der Pensionskasse. Das Vorsorgeguthaben dient der Bank als zusätzliche Sicherheit für die Hypothek. Die Hypothek und damit die Zinsbelastung fallen aber höher aus.


Welche Variante besser ist, hängt unter anderem von folgenden Punkten ab:

  • Höhe des Eigenkapitals

  • Tragbarkeit der Hypothek

  • Grenzsteuersatz

  • erwartete Verzinsung in der Pensionskasse

  • Hypothekarzins

  • Risikofähigkeit

  • Auswirkungen auf Invaliditäts- und Todesfallleistungen


Folgen für Rente und Risikoschutz

Ein Vorbezug reduziert das vorhandene Vorsorgekapital. Dadurch fällt die spätere Altersrente oder Kapitalleistung tiefer aus. Je nach Vorsorgemodell können zusätzlich die Leistungen bei Invalidität oder Tod sinken.


Vor dem Bezug solltest du folgende Punkte genau prüfen:

  • Altersleistung vor dem Bezug

  • Altersleistung nach dem Bezug

  • Invaliditätsleistung vor und nach dem Bezug

  • Hinterlassenenleistungen vor und nach dem Bezug



Was passiert beim Verkauf des Eigenheims?

Wird das mit Pensionskassengeld finanzierte Wohneigentum verkauft, muss der Vorbezug grundsätzlich an eine Vorsorgeeinrichtung zurückbezahlt werden. Das gilt allerdings nicht in jeder Situation sofort. Wird innert der gesetzlichen Frist erneut selbst genutztes Wohneigentum erworben, kann der entsprechende Betrag vorübergehend auf einer Freizügigkeitseinrichtung parkiert werden. Auch eine freiwillige Rückzahlung ist möglich. Dadurch kann die entstandene Vorsorgelücke ganz oder teilweise geschlossen werden.

Nach vollständiger oder teilweiser Rückzahlung kann die beim Vorbezug bezahlte Steuer grundsätzlich anteilsmässig zurückgefordert werden.



Zustimmung des Ehepartners oder eingetragenen Partners

Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, benötigt für eine Kapitalauszahlung die schriftliche Zustimmung der anderen Person. Diese Regel schützt die gemeinsame Vorsorge. Eine Person soll nicht allein einen grossen Teil der finanziellen Absicherung im Alter auflösen können, wenn dadurch auch der Partner betroffen ist.



Steuern auf der Pensionskassenauszahlung

Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge sind steuerpflichtig. Sie werden jedoch getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem privilegierten Tarif besteuert. Die Steuersätze und Berechnungsmethoden sind je nach Kanton verschieden.



Vorsicht bei einem Einkauf kurz vor dem Kapitalbezug

Wer freiwillig Geld in die Pensionskasse einzahlt, kann den Einkauf vom steuerbaren Einkommen abziehen. Nach einem Einkauf gilt jedoch eine dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge. Erfolgt innerhalb dieser Frist ein Kapitalbezug, kann die Steuerbehörde den früher gewährten Steuerabzug rückgängig machen. Die Frist wird taggenau anhand des konkreten Einzahlungs- und Bezugszeitpunkts beurteilt.



Welche Nachteile hat eine Auszahlung?

Eine Auszahlung sieht zunächst wie ein Vermögensgewinn aus: Auf einmal befindet sich ein grosser Betrag auf dem Konto. Wirtschaftlich wirst du dadurch aber nicht reicher. Du verschiebst lediglich Geld aus dem Vorsorgesystem in dein frei verfügbares Vermögen.

Die wichtigsten Nachteile sind:


Tiefere oder keine lebenslange Rente

Jeder bezogene Franken fehlt später bei der Berechnung der Rente. Bei einer vollständigen Auszahlung entfällt die Altersrente vollständig.


Langlebigkeitsrisiko

Eine Pensionskassenrente wird bis zum Tod ausbezahlt. Beim Kapitalbezug musst du selbst sicherstellen, dass das Vermögen auch dann reicht, wenn du 90, 95 oder 100 Jahre alt wirst.


Anlagerisiko

Ausserhalb der Pensionskasse entscheidest du selbst über Anlagequote, Produkte und Entnahmen. Zu hohe Risiken können zu Verlusten führen. Eine zu defensive Anlage kann dagegen langfristig von der Inflation entwertet werden.


Risiko zu hoher Ausgaben

Ein grosser Kontostand kann zu höheren Ausgaben verleiten. Wenn das Geld einmal ausgegeben ist, reicht es womöglich nicht mehr zur Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards.


Weniger Risikoschutz

Je nach Bezugsgrund und Vorsorgeplan können Leistungen bei Invalidität und Tod reduziert werden oder wegfallen.


Betrugs- und Fehlentscheidungsrisiko

Frei verfügbares Kapital kann falsch investiert, an unseriöse Anbieter überwiesen oder verschenkt werden. Mit zunehmendem Alter kann die Verwaltung eines grossen Portfolios zusätzlich anspruchsvoller werden.



Wie läuft eine Auszahlung praktisch ab?

Der Antrag wird bei der aktuellen Pensionskasse oder Freizügigkeitseinrichtung gestellt. Die benötigten Unterlagen hängen vom Auszahlungsgrund ab.


Bei Pensionierung

Benötigt werden typischerweise:

  • Antrag auf Kapitalbezug

  • Angaben zur gewünschten Aufteilung zwischen Rente und Kapital

  • Identitätsnachweis

  • Bankverbindung

  • Zustimmung des Ehepartners oder eingetragenen Partners


Bei Ausreise

Zusätzlich können verlangt werden:

  • Abmeldebestätigung

  • Wohnsitznachweis im Ausland

  • Bestätigung zur Sozialversicherungspflicht

  • Unterlagen zum Zielland


Bei Selbständigkeit

Typischerweise notwendig sind:

  • AHV-Anerkennung als selbständig erwerbende Person

  • Nachweis der Geschäftstätigkeit

  • Aufgabe der bisherigen Anstellung

  • Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist


Bei Wohneigentum

Die Pensionskasse verlangt unter anderem:

  • Kaufvertrag oder Vertragsentwurf

  • Grundbuchunterlagen

  • Hypothekarunterlagen

  • Rechnungen bei Bau oder Renovation

  • Nachweis der Selbstnutzung

Das Geld wird beim Wohneigentumsvorbezug normalerweise nicht frei auf dein Privatkonto überwiesen, sondern direkt an den Verkäufer, die finanzierende Bank oder eine andere berechtigte Stelle.



Wann ist ein Freizügigkeitskonto die bessere Lösung?

Ein Freizügigkeitskonto ist keine Auszahlung, sondern eine Fortsetzung der gebundenen Vorsorge ausserhalb einer aktiven Pensionskasse.


Es eignet sich insbesondere, wenn du:

  • den Arbeitgeber verlässt und noch keine neue Stelle hast

  • eine längere berufliche Pause einlegst

  • arbeitslos wirst

  • vorübergehend nicht BVG-versichert bist

  • in einen EU- oder EFTA-Staat auswanderst und den obligatorischen Teil nicht beziehen kannst

  • die Selbständigkeit beginnst, aber nicht das gesamte Vorsorgekapital ins Unternehmen investieren möchtest


Je nach Anlagehorizont kann ein verzinstes Freizügigkeitskonto oder eine wertschriftenbasierte Freizügigkeitslösung sinnvoller sein. Ein klassisches Konto schwankt nicht im Wert, bietet aber häufig nur eine geringe Verzinsung. Eine Wertschriftenlösung bietet höhere langfristige Renditechancen, kann zwischenzeitlich aber an Wert verlieren.



Wann kann eine Auszahlung sinnvoll sein?

Eine Auszahlung kann sinnvoll sein, wenn sie Teil eines langfristig tragfähigen Plans ist.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:

  • du definitiv in ein Land ausserhalb der EU oder EFTA auswanderst und dort eine neue Vorsorgelösung aufbaust

  • eine gut vorbereitete Selbständigkeit nur mit zusätzlichem Eigenkapital realisierbar ist

  • der Wohneigentumsvorbezug eine langfristig tragbare Finanzierung ermöglicht

  • deine unvermeidbaren Ausgaben im Alter bereits durch AHV, Renten und andere sichere Einnahmen gedeckt sind

  • du über ausreichendes Vermögen, Anlageerfahrung und einen realistischen Entnahmeplan verfügst

  • familiäre oder erbrechtliche Gründe für einen Kapitalbezug sprechen


Die Auszahlung sollte dagegen kritisch geprüft werden, wenn sie hauptsächlich dazu dient, kurzfristige Liquiditätsprobleme zu lösen. Pensionskassengeld ist kein Notgroschen und kein gewöhnliches Sparkapital. Wer damit Konsumschulden, laufende Lebenshaltungskosten oder ein schlecht vorbereitetes Geschäftsprojekt finanziert, risikiert einen Ruhestand mit finanziellen Problemen.



Vorteile und Nachteile im Überblick

Vorteile

Nachteile

Frei verfügbares Kapital

Tiefere oder keine lebenslange Pensionskassenrente

Flexible Anlage und Entnahme

Eigenes Anlage- und Inflationsrisiko

Nicht verbrauchtes Vermögen kann vererbt werden

Risiko, dass das Geld vor dem Lebensende aufgebraucht ist

Finanzierung von Wohneigentum oder Selbständigkeit möglich

Mögliche Reduktion des Invaliditäts- und Hinterlassenenschutzes

Je nach Situation steuerlich günstiger als eine lebenslange Rente

Sofortige Kapitalbezugssteuer

Grössere finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten

Hohe Verantwortung und Gefahr von Fehlentscheidungen



Fazit: Flexibilität gegen Sicherheit abwägen

Du kannst deine Pensionskasse in der Schweiz nur in bestimmten Situationen auszahlen lassen. Die wichtigsten Fälle sind Pensionierung, definitive Ausreise, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit und selbst genutztes Wohneigentum.

Doch «darf ich das Geld beziehen?» ist nicht die wichtigste Frage. Entscheidend ist, ob du es dir leisten kannst, auf die damit verbundene Altersvorsorge und möglicherweise auf einen Teil des Risikoschutzes zu verzichten. Bei der Pensionierung bietet ein vollständiger Kapitalbezug maximale Flexibilität, überträgt aber auch das gesamte Anlage- und Langlebigkeitsrisiko auf dich. Für viele Personen ist deshalb eine Mischform überzeugender. Die Rente deckt zusammen mit der AHV die Grundkosten, während ein Kapitalanteil für Flexibilität sorgt.

Beim Schritt in die Selbständigkeit ist besondere Vorsicht angebracht. Wer das gesamte Pensionskassenguthaben ins eigene Unternehmen investiert, setzt seine Altersvorsorge aufs Spiel.


FAQ

Kann ich meine Pensionskasse jederzeit auszahlen lassen?

Nein. Das Guthaben der 2. Säule ist gebunden. Eine Auszahlung ist bei der Pensionierung, bei definitiver Ausreise, bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, für selbst genutztes Wohneigentum oder bei einem sehr kleinen Guthaben möglich.

Kann ich die Pensionskasse bei einer Kündigung auszahlen lassen?

Nein. Verlässt du deinen Arbeitgeber, wird die Freizügigkeitsleistung an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers oder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Eine Kündigung allein berechtigt nicht zur Barauszahlung.

Wieviel Kapital kann ich beziehen?

Du hast Anspruch darauf, mindestens 25 Prozent des obligatorischen BVG-Altersguthabens als Kapital zu beziehen. Viele Pensionskassen erlauben einen höheren Anteil oder die vollständige Auszahlung. Massgebend ist das Reglement deiner Pensionskasse.

Ist der Kapitalbezug steuerfrei?

Nein. Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge werden separat vom übrigen Einkommen zu einem privilegierten Tarif besteuert. Die Höhe hängt unter anderem vom Betrag, Wohnort, Zivilstand und weiteren Vorsorgebezügen im gleichen Jahr ab.

Ist eine Rente oder ein Kapitalbezug besser?

Das hängt von deiner finanziellen Situation ab. Die Rente bietet ein planbares lebenslanges Einkommen. Das Kapital bietet mehr Flexibilität, bringt aber Anlage-, Inflations- und Langlebigkeitsrisiken mit sich. Für viele Personen ist eine Kombination aus Rente und Kapital sinnvoll.


 
 
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